
Erzielt eine Erbengemeinschaf keine Einigung über die Aufteilung einer Erbschaft, so müssen Gegenstände, wie beispielsweise Möbel, Sammlungen, Bilder, Teppiche oder Schmuck an Dritte veräußert werden, so dass der Veräußerungserlös dann entsprechend der Erbquote verteilt werden kann.
Eine Auseinandersetzung bei Nichteinigung kann langwierig und teuer werden. Hinzu kommt die emotionale und nervliche Belastung einer solchen Diskussion.
Eine Lösung kann die Beauftragung eines Sachverständigen sein, ein Gutachten über den Wert des Nachlasses oder Teilen davon zu erstellen. Damit erhalten die Erben eine objektive Wertgröße, die Basis für eine gemeinschaftliche Aufteilung eines Nachlasses sein kann.
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