
Diese Wochen lassen uns wieder lernen, als Gesellschaft zusammenzuhalten, auch indem sich jede und jeder von uns einschränkt. Rücksicht und Vorsicht stehen momentan an erster Stelle. Bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit den Schwächeren unserer Gesellschaft vor allem mit den Risikogruppen ist sehr wichtig. Die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen sind unerlässlich, um die Ausbreitung von Covid-19 zu bremsen.
Im Notariats- und Sachverständigenwesen gehört der direkte Kontakt mit Klientinnen und Klienten zum täglichen Brot. In der aktuellen Situation wurden Kanzleien geschlossen, fast alle haben auf einen minimalen Notbetrieb umgestellt und viele arbeiten so gut es geht vom home office aus weiter.
Es wurde von Seiten des Hauptverbandes angeregt, in nächster Zeit anstehende Befundaufnahmen oder Beweiswürdigungen nur bei absoluter Dringlichkeit und mit möglichst geringer Beteiligung durchzuführen. Jedenfalls ist zuvor mit den Beteiligten Rücksprache zu halten und das Einvernehmen herzustellen. Die Routine muss jedoch, wenn auch eingeschränkt, irgendwie weitergehen.
Es gibt Fälle wie z.B.:
Verlassenschaften, die unkompliziert bzw. unstrittig sind
Verlassenschaften, die sicherheitsbedingt geschätzt werden müssen
Verlassenschaften, die auf eine de facto Wertloserklärung hinauslaufen
Verlassenschaften mit Effekten, die in einem Pensionistenwohnhaus oder -pflegewohnhaus erliegen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob in jedem Fall in der jetzigen Situation eine persönliche Befundung vor Ort mit zahlreichen Beteiligten unerlässlich ist oder nicht.
Nach Rücksprache mit dem Hauptverband der SV für Wien, NÖ und Bgld. kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Das rechtliche Gehör der Parteien ist gewahrt, indem den Parteien Gelegenheit zur Teilnahme an der Befundaufnahme gegeben wird. Dies ist nach der Rechtsprechung aber auch dann gewahrt, wenn die Parteien nachträglich zu den Ergebnissen der Befundaufnahme Stellung nehmen können.
Vor diesem Hintergrund spricht grundsätzlich nichts gegen eine Befundaufnahme via livestream, Video, Fotodokumentation im Einvernehmen mit allen Beteiligten, wobei sich natürlich die Frage stellt, wie dies organisatorisch bewerkstelligt werden kann. Die Möglichkeiten der Datenübermittlung reichen von E-Mail, whats app über google drive bis hin zu we transfer.
Daher mein Vorschlag, in jenen Fällen, die zuvor von mir beispielhaft angeführt wurden, die Erben (Hinterbliebene, erbserklärte Erben, etc.) ersuchen, Fotos oder Videos von der gegenständlichen Wohnung zu machen und an die Kanzlei zu übermitteln.
Auf Basis dieser Informationen und der für die Verlassenschaft relevanten Daten könnte ich dann ein Gutachten erstellen und meinen Beitrag dafür leisten, dass im Bereich Verlassenschaften der Rückstau an abzuarbeitenden Fällen kleiner wird.
Bleiben Sie gesund und schauen Sie auf sich!
Martin Palaschke
Kommentit