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Was kostet ein Gutachten?Ein Gutachten ist sehr individuell und Sie erhalten von mir ausschließlich höchste Qualtität. Damit ich Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Bedürfnisse erstellen kann, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.
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Ich möchte eine Wohnungseinrichtung verkaufen. Was kann ich von Nachmietern verlangen?Der Großteil jener Personen, die vor der Beantwortung dieser Frage stehen, gehen in derselben Art und Weise vor. Sie summieren anhand von aufbewahrten Rechnungen, Belegen und sonstigen Aufzeichnungen alle getätigten Ausgaben bzw. Investitionen die sie in der bestehenden Wohnung aufgewendet haben und ziehen im besten Fall einen kleinen Prozentsatz für die Abnutzung ab. Somit sind die verlangten Ablösen oftmals zu hoch angesetzt und beinhalten das Potential von späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein Gutachter und Sachverständiger ermittelt in einem Gutachten einen objektiven Wert, der die bereits erfolgte Abnutzung und den Gebrauch über die Jahre hinweg berücksichtigt. Die Schätzwerte erfordern Rechnungen, Belege, Aufzeichnungen oder zumindest Gedächtnisprotokolle. Auf Basis des Gutachtens können oftmals Diskussionen und Klagen vermieden werden.
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Ich bin Mieter in einer Genossenschaftswohnung und muß ein Gutachten über den Wert der abzulösenden Gegenstände erstellen lassen. Was kostet mich ein Gutachten?Der Sachverständige vereinbart einen Besichtigungstermin und kommt anschließend wunschgemäß in die Wohnung der Auftraggeberin, befundet die gegenständlichen Einrichtungsgegnstände (z.B. Küche, Böden, Einbaumöbel, Begehbare Schränke, Vorzimmer- und Badezimmer-verbauten, Markisen, etc.), dies nimmt in etwa je nach Umfang 30 bis 40 Minuten in Anspruch. Der Sachverständige ermittelt nachfolgend in seinem Sachverständigenbüro Zeitwerte (Restwerte) der Möbel, erstellt ein schriftliches Ablöse-Gutachten und übermittelt das Gutachten an die Auftraggeberin. Für seine Mühewaltung stellt der Sachverständige einen Pauschalbetrag in Rechnung. Dieser beinhaltet die Wegzeit, das KM-Geld, Kosten für den Handakt und Kopien, seine Mühewaltung für die Befundaufnahme und die Gutachtenserstellung.
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